"Wer nicht jeden Tag etwas für seine Gesundheit aufbringt, muss eines Tages sehr viel Zeit für die Krankheit opfern." (Sebastian Kneipp, deutscher Priester und
Hydrotherapeut)
Unter Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL-Leistungen) werden Leistungen zusammengefasst, die von den gesetzlichen und/oder privaten Krankenkassen bzw. -versicherungen nicht oder nicht regelhaft
über-nommen werden und daher vom Patienten gegen Ausstellung einer entsprechenden Behandlungsrechnung (Leistungen sind gemäß der Gebührenordnung für Ärzte, GOÄ auszuweisen) unmittelbar zu bezahlen sind. Die bekanntesten IGeL-Leistungen sind dabei sicherlich die ästhetisch-plastischen
Operationen, sofern sich nicht der Behebung eines funktionellen Problems dienen. Das MVZ bietet u. a. die nachfolgenden IGeL-Leistungen an, allerdings ändert sich diese Liste aufgrund des hohen
Innovationsgrades in der Medizin ständig und wird nach unseren Möglichkeiten fortlaufend aktualisiert.
Bei den Sauerstoff-Therapieverfahren handelt es sich einerseits um Behandlungen, die im Katalog der erstattungsfähigen Leistungen zu finden sind (PKV: Hörsturz und Tinnitus), andererseits um Therapien, bei denen die Leistung individuell zu bezahlen ist. Die Klärung der Kostenübernahme wird jeweils im Einzelfall geprüft. Grundsätzlich werden zwei Verfahren angeboten:
Bezüglich der operativen Eingriffe gelten ebenfalls dahingehend Einrschränkungen, dass Operationen ohne einen funktionsverbessernden und krankheitsverhin-dernden Charakter vom Patienten selbst zu tragen sind. Die Abklärung einer mögichen Kostenübernahme erfolgt durch uns jeweils im Einzelfall.
Die Infusionsbehandlung ist ähnlich wie die Sauerstoff-therapie abhängig vom Krankheitsbild und dem verwendeten Präparat erstattungsfähig oder als IGeL-Leistung zu erbringen, auch hier findet im Einzelfall eine Abklärung der Kostenübernahme statt. Im Bereich der privaten Krankenversicherungen erfolgt in der Regel die Kostenerstattung.